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Persönliche Schutzausrüstung

Eine jährliche Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes ist gesetzlich vorgeschrieben und muss durch eine autorisierte Stelle erfolgen.

 

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Prüfpflicht nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und einschlägige Normen 

Diese regelmäßigen Prüfungen werden nach der gesetzlich vorgeschriebenen Verordnung und den relevanten  Normen durchgeführt.