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Persönliche Schutzausrüstung

Eine jährliche Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes ist gesetzlich vorgeschrieben und muss durch eine autorisierte Stelle erfolgen.

 

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Regelmäßige Prüfungen umfassen:

Diese regelmäßigen Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben (DGUV Vorschrift 1, BetrSichV) und gewährleisten den Schutz der Nutzer im täglichen Gebrauch.