Sie suchen einen verlässlichen Aufzugsprüfer: Angebot hier abholen oder direkt +43 1 26 77 77-0 anrufen!

Aufzugsprüfung

Wir sind Ihr unabhängiger, behördlich befugter Aufzugsprüfer von Hebeanlagen und Aufzügen. OFFNER.tech betreut Gewerbe- und Industriebetriebe in ganz Österreich.

 

Wir prüfen für Sie – regelmäßig und verlässlich

Fahrsteigen, Fahrtreppen, Aufzugsanlagen
Klasse 1 – 4
Digitale Prüfprozesse maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse
Vollständig digitalisiert

Unsere Prüfprozesse sind vollständig digitalisiert und bieten daher eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation und höchste Zuverlässigkeit.

Ihre Bedürfnisse - Unsere Applikation

Unsere maßgeschneiderte Applikation ist exakt auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen von sicherheitstechnischen Prüfungen ausgerichtet.

Zustellung und Kontrolle der Prüfberichte

Dadurch erhalten Sie die Prüfberichte innerhalb weniger Tage per Email und können dann auch jederzeit eigenständig über einen QR-Code online auf die OFFNER.tech Applikation und auf Ihre Unterlagen zugreifen.

Jährliche Prüfung, Mängelmanagement

Selbstverständlich erinnern wir Sie an die nächsten Prüfungen und kümmern uns eigenständig um die Prüftermine. Sollten Mängel oder Schäden bei den Anlagen gefunden werden, unterstützen wir Sie gerne mit unseren Kontakten und unserem Wissen zur Behebung. Auch die Dokumentation der Mängelbehebung wird bei uns archiviert, um bei Bedarf alle Unterlagen zur Verfügung zu haben.

Als Inspektionsstelle nach HBV 2009 überwacht unser qualifiziertes Team zuverlässig alle prüfpflichtigen Hebeanlagen der Gruppen 1, 2, 3 und 4.
In Österreich sind die überwachungsbedürftigen Hebeanlagen gemäß Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009) in folgende Gruppen eingeteilt:

Gruppe 1:
Aufzüge, einschließlich Schrägaufzügen, Hebeeinrichtungen für Personen, Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge

Gruppe 2:
Fahrtreppen (Rolltreppen) und Fahrsteige

Gruppe 3:
Hubtische, Treppenschrägaufzüge; Hebeanlagen mit Lastträgern, die sich zwar nicht an starren Führungen entlang bewegen, aber in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn

Gruppe 4:
Feuerwehraufzüge; Hebeanlagen, die im Brandfall benutzt werden dürfen; Hebeanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)

Diese Einteilung findet sich im Verzeichnis der Inspektionsstellen für Hebeanlagen gemäß § 15 HBV 2009 und gibt den Rahmen für Prüfpflichten und Zuständigkeiten vor.

 
Zur Gewährleistung unserer Unabhängigkeit als Prüfer bieten wir folgende Leistungen NICHT an: