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Aufzugsprüfung

Wir sind Ihr unabhängiger, behördlich befugter Aufzugsprüfer von Hebeanlagen und Aufzügen. OFFNER.tech betreut Gewerbe- und Industriebetriebe in ganz Österreich.

 

Wir prüfen für Sie – regelmäßig und verlässlich

Fahrsteigen, Fahrtreppen, Aufzugsanlagen
Klasse 1 – 4
Unser Service für Ihre Bedürfnisse
Digitale Prüfprozesse

Unsere Prüfprozesse sind vollständig digitalisiert und bieten daher eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation über alle durchgeführten Prüfungen sowie höchste Zuverlässigkeit.

Digitale Befunde

Sie erhalten alle Prüfberichte innerhalb weniger Tage per Email und können dann auch jederzeit eigenständig über einen QR-Code online über die OFFNER.tech Applikation auf alle Ihre Unterlagen zugreifen. Zusätzlich werden die Befunde in Papierform bei der Anlage hinterlegt.

Digitales Mängelmanagement

Auf Wunsch kann auch die Wartungsfirma eingebunden und automatisch über notwendige Mängelbehebungen informiert werden. Die  Dokumentation über Reparatur- und Servicearbeiten wird ebenfalls digital archiviert. So haben Sie bei Bedarf alle Unterlagen prompt zur Verfügung.

Digitales Terminmanagement

Wir organisieren und führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen eigenständig und termingerecht durch – Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern.

Transparent. Effizient. Wirtschaftlich

Als Inspektionsstelle arbeiten wir nach HBV 2009 und allen Landesgesetzen.
Unser qualifiziertes Team überwacht zuverlässig alle prüfpflichtigen Hebeanlagen der Gruppen 1, 2, 3 und 4.

In Österreich sind die überwachungsbedürftigen Hebeanlagen gemäß Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009) in folgende Gruppen eingeteilt:

Gruppe 1:
Aufzüge, einschließlich Schrägaufzügen, Hebeeinrichtungen für Personen, Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge

Gruppe 2:
Fahrtreppen (Rolltreppen) und Fahrsteige

Gruppe 3:
Hubtische, Treppenschrägaufzüge; Hebeanlagen mit Lastträgern, die sich zwar nicht an starren Führungen entlang bewegen, aber in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn

Gruppe 4:
Feuerwehraufzüge; Hebeanlagen, die im Brandfall benutzt werden dürfen; Hebeanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)

Diese Einteilung findet sich im Verzeichnis der Inspektionsstellen für Hebeanlagen gemäß § 15 HBV 2009 und gibt den Rahmen für Prüfpflichten und Zuständigkeiten vor.

 
Zur Gewährleistung unserer Unabhängigkeit als Prüfer bieten wir folgende Leistungen NICHT an: